Schulkonferenz
Mitglieder der Schulkonferenz im Schuljahr 2020/21
Vorsitzende: Frau Lingel-Moses (Schulleiterin); ständige Vertreterin der Schulleiterin: Frau Arens
teilnahmeberechtigt (mit beratender Stimme): SV-Lehrer:
Krefeld-Hüls: Frau Hanke, Herr Schäfer - Kerken-Aldekerk: Frau Salah, Frau Sikora
Gewählte Vertreter der Lehrer | Gewählte Vertreter der Lehrer |
Herr Wonneberger | 07. Herr Harmanci |
Frau Kilic | 08. Herr Attermeyer |
Herr Tezel | 09. Herr Balters |
Herr Cassel | 10. Frau Cisonna |
Frau R. Michel | 11. Frau Zarychta |
Frau Sikorski | 12. Herr Dr. Janßen |
Gewählte Vertreter der Eltern | Gewählte Vertertreter der Eltern |
Frau Gerlings-Hellmanns | 07. Frau Brinkmann |
Frau Hoever | 08. Frau Schmitz |
Frau Osterfeld | 09. Frau Derks |
Herr Stemmler-von Broich | 10. Frau Niederholz |
Frau Moshage | 11. Frau Schnellen |
Herr Lápossy | 12. Herr Rijken |
Schülervertreter in der Schulkonferenz |
Schülervertreter in der Schulkonferenz |
Lars Brinkmann (EF) | 07. Maya Kremer (10H) |
Viviana Clarke (EF) | 08. Jonas Schertel (10D) |
Jannik Leeder (10E) | 09. Rosalie von Hoensbroech (10H) |
Melina Schmidt (9G) | 10.Alicia Hagenow (10B) |
Fiona Uhlenbrock (10C) | 11. Lara Joneczek (8D) |
Lisa Nover (10B) | 12. Isalie Hardtke (10D) |
Rechtliche Grundlagen: Schulgesetz NRW § 65
(1) An jeder Schule ist eine Schulkonferenz einzurichten. Sie ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken. Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten.
(2) Die Schulkonferenz entscheidet im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften in folgenden Angelegenheiten:
- Schulprogramm (§ 3 Abs. 2),
- Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung (§ 3 Abs. 3),
- Abschluss von Vereinbarungen über die Kooperation von Schulen und die Zusammenarbeit mit anderen Partnern (§ 4 Abs. 3, § 5, § 9 Abs. 3),
- Festlegung der beweglichen Ferientage (§ 7 Abs. 2),
- Unterrichtsverteilung auf sechs Wochentage (§ 8 Abs. 1),
- Einrichtung außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote (§ 9 Abs. 2) sowie die Rahmenplanung von Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts,
- Organisation der Schuleingangsphase (§ 11 Abs. 2 und 3),
- Vorschlag zur Einrichtung des Gemeinsamen Unterrichts (§ 20 Abs. 7 und 8),
- Erprobung und Einführung neuer Unterrichtsformen (§ 29 Abs. 2),
- Einführung von Lernmitteln (§ 30 Abs. 3) und Bestimmung der Lernmittel, die im Rahmen des Eigenanteils zu beschaffen sind (§ 96),
- Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten,
- Grundsätze zum Umgang mit allgemeinen Erziehungsschwierigkeiten sowie zum Abschluss von Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen (§ 42 Abs. 5),
- Information und Beratung (§ 44),
- Grundsätze für die Betätigung von Schülergruppen (§ 45 Abs. 4),
- Grundsätze über Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten in Zeugnissen (jetzt: Arbeitsverhalten und Sozialverhalten)(§ 49 Abs. 2),
- Wirtschaftliche Betätigung, Geldsammlungen (§ 55) und Sponsoring (§ 99 Abs. 1),
- Schulhaushalt (§ 59 Abs. 9),
- Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters (§ 61 Abs. 1 und 2),
- ergänzende Verfahrens- und Wahlvorschriften (§ 63 Abs. 6 und § 64 Abs. 5),
- Einrichtung und Zusammensetzung von Fachkonferenzen oder Bestellung einer Vertrauensperson (§ 70 Abs. 5), Teilkonferenzen und des Vertrauensausschusses (§ 67 Abs. 1 und 2),
- besondere Formen der Mitwirkung (§ 75),
- Mitwirkung beim Schulträger (§ 76),
- Erlass einer Schulordnung,
- Ausnahmen vom Alkoholverbot (§ 54 Abs. 5),
- Erhöhung der Zahl der Vertretungen der Eltern in Fachkonferenzen und Bildungsgangkonferenzen (§ 70 Abs. 1),
- Empfehlung zum Tragen einheitlicher Schulkleidung (§ 42 Abs. 8).
(3) Das Ministerium kann durch Rechtsverordnung der Schulkonferenz weitere Angelegenheiten aus der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule zur Entscheidung übertragen.
Geschäftsordnung: Wir folgen der Empfehlung lt. BASS (s. hier)